Versailler Vertrag |
§ 14 der Ausführungsbestimmungen zu Saarstatut |
Der französische Staat kann jederzeit als Nebenanlage der Gruben Volksschulen oder technische Schulen für das
Personal gründen und unterhalten und den Unterricht darin in französischer Sprache nach einem von ihm festgesetzten
Lehrplan durch von ihm auserwählte Lehrer erteilen lassen.
Desgleichen kann er Krankenhäuser, Polikliniken, Arbeiterhäuser und -gärten und andere Wohlfahrtseinrichtungen und
gemeinnützige Anstalten gründen und unterhalten.
3.6.2023